19.05.2012
 
 



Kommunalwahl 2008


Fragen und Antworten von Roland Fleischer (SPD):
Frage 1: Werden Sie weitere öffentliche Dienstleistungen und Einrichtungen privatisieren und ausgliedern?
Nein, das werde ich nicht.
Frage 2: Durch die hohe strukturelle Arbeitslosigkeit ist die Kinderarmut besonders hoch (im zukünftigen Landkreis Bautzen sind über 8500 Kinder auf Leistungen der Hartz IV – Behörde angewiesen). Welche Wege sehen Sie um besonders den Kindern aus sozial schwachen Familien Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen und deren Lebenssituation nachhaltig zu verbessern?
Kinderarmut ist in der Tat ein wachsendes Problem in unserem Kreis. Bei der Bischofswerdaer Tafel beispielsweise sind 1000 Familien angemeldet und erhalten günstiges Essen. Ich weiß auch, dass Eltern ihre Kinder am späten Vormittag aus den Kitas holen, weil sie das Geld fürs Essen nicht aufbringen können. Das sind Entwicklungen, die ich nicht akzeptieren kann. Die Einführung einer kostenlosen Mittagsversorgung für bedürftige Kinder steht deswegen ganz oben auf der Tagesordnung und das werde ich dann als Landrat auch so umsetzen. Ansonsten gilt für den gesamten Bildungsbereich, dass die soziale Durchlässigkeit erhöht werden muss. Das fängt in der Kindertagesstätte an. Wer den Besuch der Kindertagesstätten wie die CDU Landrätin Kockert im Kreis Kamenz, aber auch im Kreis Bautzen beschränkt, verschlechtert bereits die Bildungschancen der Kleinsten. Außerdem möchte ich die Gründung neuer Gemeinschaftsschulen im Kreis unterstützen. Längeres gemeinsames Lernen fördert alle Kinder und sichert darüber hinaus auch Schulstandorte im ländlichen Raum. Das Grundrecht auf Chancengleichheit, aber auch wirtschaftliche und demographische Faktoren machen es für unsere Gesellschaft zwingend erforderlich, allen Kindern und Jugendlichen Bildungschancen zu bieten und ihnen Perspektiven aufzuzeigen.
Frage 3: Über den Mindestlohn wird zurzeit in der Bundesrepublik heftig diskutiert. Wie stehen Sie zur gewerkschaftlichen Forderung nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes wenn tarifvertragliche Regelungen nicht greifen?
Der Mindestlohn ist vor allem bei uns im Osten notwendig, denn hier arbeitet jeder fünfte Beschäftigte für unter 7 Euro 50 die Stunde. Und wenn allein in Sachsen fast 50 000 Menschen neben ihrer vollen Erwerbstätigkeit noch zusätzlich staatliche Unterstützung brauchen, dann läuft etwas grundlegend falsch. Es kann nicht sein, dass der Staat, also die Solidargemeinschaft, das Lohndumping von Unternehmern auch noch subventioniert. Deshalb stehe ich auch für einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe der von Verdi geforderten 7,5 EUR Auch weil dieser Vorschlag angemessen ist und der Mindestlohnhöhe in England, Frankreich und den Niederlanden entspricht. Übrigens: Dort führten Mindestlöhne nicht zum Beschäftigungsabbau, wie uns die Wirtschaftsbosse immer erzählen wollen.
Frage 4: Der öffentliche Dienst hat vielfältige Vorbildfunktionen, der Landrat ist auch in seiner Funktion Arbeitgeber. Wie stehen Sie zur tariflichen Entlohnung öffentlich Bediensteter?
Der künftige Landkreis ist mit fast 1800 Beschäftigten sogar einer der größten Arbeitgeber der Region. Ich praktiziere als Vorgesetzter bei der Polizei einen kooperativen Führungsstil und werde dies auch als Landrat tun. Ich werde außerdem am Flächentarifvertrag festhalten und mich auch dafür einsetzen, dass die Oberlausitz Kliniken langfristig wieder in diesen Flächentarifvertrag zurückkehren.
Frage 5: Der Landkreis verfügt zum Beispiel über die Auftragsvergabe bei Straßenbauprojekten über eine gewisse wirtschaftliche Macht. Halten Sie es für richtig, dass bei der Auftragsvergabe durch den Landkreis Kriterien wie Tariftreue (Verhinderung von Dumpinglöhnen) und die Bereitstellung von betrieblichen Ausbildungsplätzen beachtet werden?
Seit Februar dieses Jahres erlauben die Richtlinien des Sächsischen Innenministeriums, die Tariftreue als Kriterium bei kommunaler Vergabe zu erklären. Einen diesbezüglichen Antrag habe ich im März im Stadtrat Bautzen gestellt. Zwischenzeitlich hat der Europäische Gerichtshof das Niedersächsische Tariftreuegesetz gekippt. Kritiker meinen nun, dass die Einforderung der Tariftreue generell unmöglich sei. Dabei wissen die Wenigsten, dass sich das Urteil auf das Jahr 2003 bezieht. Im Jahr 2004 hat die EU die Tariftreue ausdrücklich festgeschrieben. Insofern gehe ich davon aus, dass auch die Sächsische Vergaberichtlinie Bestand hat und wir die Tariftreue auf Kommunalebene zum Vergabekriterium machen können. Und dafür möchte ich mich einsetzen.
zurück zu den Kandidaten