19.05.2012
 
 



Kommunalwahl 2008


Fragen und Antworten von Kathrin Kagelmann (Die Linke):
Frage 1: Werden Sie weitere öffentliche Dienstleistungen und Einrichtungen privatisieren und ausgliedern?
Nein. Der Weg der Privatisierung kommunaler Aufgaben ist eine Sackgasse, weil er Kommunen ihrer ureigenen wirtschaftlichen und sozialen Steuerungsinstrumente beraubt. Dahinter steckt die Annahme, dass privatwirtschaftlich organisierte Betriebe zwingend bessere Ergebnisse hervorbringen, als dies in staatlicher Verwaltung möglich ist. Warum eigentlich? In der Praxis wird allerdings deutlich, woher die Effizienzrendite hauptsächlich kommt: nämlich aus den Löhnen der Beschäftigten! Vorsicht ist allerdings auch bei Ausgliederungen in 100%ige Töchter von Kommunen geboten. All zu oft ist eine solche Maßnahme lediglich der erste Schritt zur (Teil)privatisierung. Meine Fraktion im NOL hat sich zuletzt kritisch mit der aus unserer Sicht völlig übereilten Ausgliederung ihrer Kultur- und Bildungseinrichtungen in das Bewirtschaftungsmodell der KUWEIT im Kreis Löbau-Zittau auseinandergesetzt. Wir wollten wissen, wo denn die messbaren Synergieeffekte dieser vorgezogenen Strukturangleichung liegen - für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen einerseits und für die Bürgerschaft andererseits. Bis jetzt wurde lediglich die unmittelbare Einflussnahmemöglichkeit auf Kulturarbeit und Bildungslandschaft durch die Kreisverwaltung beschnitten. Andere Wirkungen wird erst die Zukunft zeigen. Darüber aber hätten wir als Linkspartei-Kreisräte im NOL gern länger diskutiert. Zusammenwachsen in einem neuen Landkreis braucht aber vor allem auch Zeit - z.B. für das Entwickeln gemeinsam getragener Zukunftsmodelle.
Frage 2: Durch die hohe strukturelle Arbeitslosigkeit ist die Kinderarmut besonders hoch (im zukünftigen Landkreis Görlitz sind über 9500 Kinder auf Leistungen der Hartz IV – Behörde angewiesen). Welche Wege sehen Sie um besonders den Kindern aus sozial schwachen Familien Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen und deren Lebenssituation nachhaltig zu verbessern?
Die Betreuung in Ganztagsschulen mit differenzierten Förder- und Neigungsangeboten sowie mit einem kostenlosen Mittagessen wäre eine solche Möglichkeit. Aber Bildung beginnt bereits früher: Schon die Kindertagesstätte kann sozial bedingte Entwicklungsdefizite von Kindern ausgleichen und damit den Schulstart erleichtern. Aber dazu müssen besonders Kinder aus sozial benachteiligten Familien Aufnahme in einer – am Besten künftig gänzlich kostenfreien - Einrichtung ohne Zugangbeschränkungen finden. Als erster Schritt sollte im Kreis um ein kostenfreies Vorschuljahr gekämpft werden. Zu einer umfassenden Förderung von Kindern aus sozial schwachen Familien gehört weiter eine optimal ausgerichtete Jugendhilfelandschaft, die einerseits direkt in der Familie hilft und andererseits mit Kindern und Jugendlichen Freizeit aktiv und kreativ gestaltet. Auch dabei sind die Erfahrungen in den Gebietskörperschaften sehr unterschiedlich. Ich würde zunächst mit der Erarbeitung einer Sozialraumanalyse für den neuen Landkreis Görlitz beginnen. Aber: Bei Vielem, was notwendig ist, fehlen im Kreis die Mittel. Dazu muss man der Landesregierung auch mal fordernder „auf´s Dach“ steigen und das macht sich nun einmal leichter, wenn man nicht der Regierungspartei angehört.
Frage 3: Über den Mindestlohn wird zurzeit in der Bundesrepublik heftig diskutiert. Wie stehen Sie zur gewerkschaftlichen Forderung nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes wenn tarifvertragliche Regelungen nicht greifen?
Ohne einen Urheberrechtsstreit vom Zaun brechen zu wollen: Die Linke fordert seit langer Zeit einen Mindestlohn von acht Euro. Der Wert eines solchen Instruments für eine strukturschwache Region wie die unsrige besteht ja gerade darin, dass verhindert werden kann, dass der durch die vergleichsweise hohe Arbeitslosigkeit hervorgerufene Druck auf Arbeitnehmerentgelte abgemildert wird und der Anteil staatlicher Sozialleistungen nicht beständig steigt. Gern wird als Niedriglohnargument in Ostsachsen die Konkurrenz zu östlichen EU-Nachbarstaaten angeführt. Aber was bedeutet eine solche Logik, würde sie zu Ende gedacht: Sollen rumänische Löhne in der Oberlausitz Ziel einer nachhaltigen Lohnpolitik sein und wer zahlt bei solchen Entwicklungen die Differenz zu deutschen Lebenshaltungskosten, wer stockt künftige Armutsrenten auf? Hier werden soziale Folgeleistungen kurzsichtig der Allgemeinheit aufgebürdet. Das ist weder gerecht noch zukunftsfähig. Junge Unternehmen können durchaus befristet auch über Kombi-Lohnmodelle Förderung erfahren. Wer allerdings seinen wirtschaftlichen Erfolg dauerhaft nur über einen unterdurchschnittlichen Lohn erzielen will, dessen Unternehmenskonzept ist, weil zu wenig nachhaltig ausgerichtet, von vorn herein zum Scheitern verurteilt.
Frage 4: Der öffentliche Dienst hat vielfältige Vorbildfunktionen, der Landrat ist auch in seiner Funktion Arbeitgeber. Wie stehen Sie zur tariflichen Entlohnung öffentlich Bediensteter?
Ordentliche Verwaltung muss ordentlich bezahlt werden. Das mag der Außenstehende bei der Finanzbuchhalterin in der Kreisverwaltung nicht unbedingt so dringlich sehen. Wenn aber beispielsweise der Chefarzt des kommunalen Krankenhauses die Einrichtung verlässt, weil seine Leistung nicht mehr genügend Anerkennung auch in der Entlohnung findet, dann wird das von der Bürgerschaft durchaus mit Beunruhigung zur Kenntnis genommen. Das Beispiel ist ja so weit hergeholt nicht – drohender Ärztemangel ist ja ein weiteres Problemfeld für den künftigen Kreis Görlitz. Tarifabschlüsse sind für Kommunen finanziell nicht leicht zu bewältigen. Entsprechend wird die Landrätin in ihrer Funktion als Arbeitgeber(in) versuchen, einen Verhandlungsrahmen für mögliche Kompromisslösungen abzustecken. Aber: Tariferhöhungen basieren auf der Einschätzung realer gesellschaftlicher Entwicklungen in der Lohn- und Kaufkraftentwicklung. Sie sind deshalb genauso berechtigt wie beispielsweise gesetzliche Sozialleistungen, die ebenfalls in Abständen den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden müssen. Am besten fährt die Kommune, die deshalb vorausschauend Tarifsteigerungen in realistischen Haushaltsplanungen vorgesehen hat.
Frage 5: Der Landkreis verfügt zum Beispiel über die Auftragsvergabe bei Straßenbauprojekten über eine gewisse wirtschaftliche Macht. Halten Sie es für richtig, dass bei der Auftragsvergabe durch den Landkreis Kriterien wie Tariftreue (Verhinderung von Dumpinglöhnen) und die Bereitstellung von betrieblichen Ausbildungsplätzen beachtet werden?
Ja, unbedingt! Der Europäische Gerichtshof hat da zwar meinem Gerechtigkeitsempfinden einen gehörigen Dämpfer verpasst, als er in einem Urteil die Kopplung von öffentlicher Auftragsvergabe an die Tariftreue untersagte. Aber: Die Vergabeordnung favorisiert nicht zwingend den billigsten Anbieter, sondern den preiswertesten. Dieser Spielraum ist konsequent zu nutzen. Zuverlässigkeit, Leumund und Qualität der Leistungen der Bieter sind bei der Vergabe zu berücksichtigen. Außerdem bin ich optimistisch, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht das letzte Wort der Judikative zu diesem Thema gewesen ist.
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