Fragen und Antworten von Prof. Dr. Stefan Kofner (SPD):
|
| Frage 1: Werden Sie weitere öffentliche Dienstleistungen und Einrichtungen privatisieren und ausgliedern? |
Ich habe mich in Publikationen und Vorträgen wiederholt gegen die Privatisierung öffentlicher Wohnungsunternehmen an Finanzinvestoren ausgesprochen. Abgesehen von der Wohnungswirtschaft käme für mich das Outsourcing von Dienstleistungen und die Privatisierung öffentlicher Beteiligungsunternehmen nur dann infrage, wenn die Qualität der Leistungen trotz der Privatisierung in allen ihren Dimensionen erhalten werden könnte.
|
| Frage 2: Durch die hohe strukturelle Arbeitslosigkeit ist die Kinderarmut besonders hoch (im zukünftigen Landkreis Görlitz sind über 9500 Kinder auf Leistungen der Hartz IV Behörde angewiesen). Welche Wege sehen Sie um besonders den Kindern aus sozial schwachen Familien Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen und deren Lebenssituation nachhaltig zu verbessern? |
Der vorsorgende Sozialstaat muß sich zum Ziel setzen, jedem Kind die gleichen Chancen auf wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe zu gewähren. Der zukünftige Landkreis Görlitz kann dazu auf verschiedenen Gebieten einen Beitrag leisten. Beispielhaft seien hier genannt: die Einrichtung von Ganztags- und Gemeinschaftsschulen, die Jugend- und Familienhilfe, KdU-Richtlinien, die die Bewahrung sozial gemischer Bewohnerstrukturen zulassen und der Sozialpaß.
|
| Frage 3: Über den Mindestlohn wird zurzeit in der Bundesrepublik heftig diskutiert. Wie stehen Sie zur gewerkschaftlichen Forderung nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes wenn tarifvertragliche Regelungen nicht greifen? |
Ich erlaube mir, in diesem Zusammenhang, Ludwig Erhard zu zitieren: Als Grundsatz muß wieder zur Geltung kommen, daß jeder arbeitende Mensch ohne gnädige Hilfe des Staates und ohne in seine Abhängigkeit zu geraten seine materielle Existenz und die Vorsorge für seine Zukunft aus eigener Kraft und Leistung heraus sicherzustellen in der Lage sein soll. (Zitat v. 20.6.1953).
|
| Frage 4: Der öffentliche Dienst hat vielfältige Vorbildfunktionen, der Landrat ist auch in seiner Funktion Arbeitgeber. Wie stehen Sie zur tariflichen Entlohnung öffentlich Bediensteter? |
Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
|
| Frage 5: Der Landkreis verfügt zum Beispiel über die Auftragsvergabe bei Straßenbauprojekten über eine gewisse wirtschaftliche Macht. Halten Sie es für richtig, dass bei der Auftragsvergabe durch den Landkreis Kriterien wie Tariftreue (Verhinderung von Dumpinglöhnen) und die Bereitstellung von betrieblichen Ausbildungsplätzen beachtet werden? |
Der Staat sollte sich wie ein vorbildlicher Auftraggeber verhalten. Soweit dem keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen, sollte das Kriterium der Tariftreue ausschließenden Charakter haben, d.h. der günstigste tariftreue Anbieter sollte zum Zuge kommen.
|
| zurück zu den Kandidaten |