19.05.2012
 
 



Kommunalwahl 2008


Fragen und Antworten von Frank v. Woedtke (Bündnis 90/Die Grünen):
Frage 1: Werden Sie weitere öffentliche Dienstleistungen und Einrichtungen privatisieren und ausgliedern?
Klare Antwort: Nein. Auch entscheidet nicht der Landrat allein über solcherlei Dinge sondern der Kreistag in seiner Gesamtheit. Grundsätzlich bin ich ein Anhäger des Wettbewerbs, der auch zwischen öffentlichen und privaten Anbietern stattfinden sollte. Doch Ausgliederungen und Privatisierungen waren in der Vergangenheit nicht selten mit Tendenzen in Richtung Lohndumping und einhergehender Verschlechterung der (Dienst-)Leistungen verbunden. Gerade im Bereich der Löhne und Gehälter wollen wir Bündnisgrüne aber diese „Politik auf dem Rücken der Beschäftigten“ beenden. Wir wollen den öffentlichen Dienst im Wettbewerb stärken. Zu beachten sei aber, dass bestehende Gesellschaften der „alten“ Landkreise so zusammengeführt werden, dass sie effizient arbeiten können, ohne dass Doppelstrukturen bedient werden. Dazu gehört aus meiner Sicht auch z.B. das Zusammenführen der Theaterstrukturen im neuen Landkreis Görlitz. Bündnis 90/Die GRÜNEN haben diesbezüglich im jetzigen Kreistag Löbau-Zittau positive Akzente gesetzt und geholfen, die Weichen richtig zu stellen (z.B. gegen ein Lohndumping).
Frage 2: Durch die hohe strukturelle Arbeitslosigkeit ist die Kinderarmut besonders hoch (im zukünftigen Landkreis Görlitz sind über 9500 Kinder auf Leistungen der Hartz IV – Behörde angewiesen). Welche Wege sehen Sie um besonders den Kindern aus sozial schwachen Familien Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen und deren Lebenssituation nachhaltig zu verbessern?
Bündnis 90/DIE GRÜNEN treten ein - für eine Absenkung der Lohnnebenkosten bei Menschen, die weniger als 2.000 EUR monatlich verdienen, - für eine aktive Arbeitsmarktpolitik in unserer eher strukturschwachen Region und - für eine verlässliche bedarfsorientierte Grundsicherung von 450 EUR pro Erwachsenem und 300 bis 450 EUR pro Kind, je nach Alter gestaffelt. Natürlich sind diese Aspekte nicht allein Sache des Landrates und der Landkreisverwaltung sondern eine gesamtgesellschaftliche und dringend zu realisierende Aufgabe auch der Landes- und Bundespolitik. Doch mal ganz praktisch: Für Kinder sollte es z.B. kostenloses Mittagessen in Schulen und Kitas geben sowie Sachleistungen für Bildung und Kultur. Ferner ist es notwendig, dass allen Kindern der Zugang zu einer fachlich hochwertigen frühkindlichen Bildung ermöglicht wird. Zum Beispiel darf es keine Zugangsbeschränkungen in Kitas für „Hartz-IV-Kinder“ geben. Auch sollten Gemeinschaftsschulen und ein integrativer Unterricht in allen Schularten gefördert werden. Da wo nötig, muss eine individuelle Förderung greifen, flächendeckend müssen Ganztagsschulen eingerichtet werden. Ziel muss es sein, dass jeder Schulabgänger einen Schulabschluss schafft und dass die Abiturquote steigt. Der Landkreis hat hier wesentliche Eingriffs- und Steuerungsmöglichkeiten über die Schulnetzplanung und durch Instrumente der Kinder- und Jugendhilfe. Er muss diese z.B. auch ggü. dem Kultusministerium klar vertreten und auf seine kommunale Selbstbestimmung bestehen. Da muss der Landrat ganz vorn dabei sein! Aktuell sie hierbei nicht zu vergessen, dass u.a. auch auf Initiative der bündnisgrünen Fraktion der Kreistag Löbau-Zittau unlängst die Einführung eines Sozialpasses beschlossen hat. Dieses wirklich notwendige und gute Steuerungsinstrument für den Zugang sozial schwacher Familien zu Freizeit-, Bildungs- und Kultureinrichtungen muss weiter ausgebaut werden, z.B. hin zu einem Sozialticket für den ÖPNV, so wie von uns gefordert. Das sind wirkliche und lebensweltbezogene Hilfen für Bedürftige und dafür werde ich mich persönlich einsetzen.
Frage 3: Über den Mindestlohn wird zurzeit in der Bundesrepublik heftig diskutiert. Wie stehen Sie zur gewerkschaftlichen Forderung nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes wenn tarifvertragliche Regelungen nicht greifen?
Wer 40 Stunden arbeitet, muss davon auch leben können. Das ist aber leider längst nicht in allen Branchen der Fall. Deshalb streiten auch Bündnis 90/DIE GRÜNEN seit langem auf allen Ebenen für die Einführung von regional- und branchenspezifisch ausgerichteten Mindestlöhnen. Das ist aber nicht auf Landkreisebene durchsetzbar. Landrat und Kreistag können dazu Forderungen formulieren und Impulse geben. Als grüner Landratskandidat stehe ich dafür.
Frage 4: Der öffentliche Dienst hat vielfältige Vorbildfunktionen, der Landrat ist auch in seiner Funktion Arbeitgeber. Wie stehen Sie zur tariflichen Entlohnung öffentlich Bediensteter?
Tarifliche Entlohnung ist im öffentlichen Dienst Pflicht. Ich sehe das auch als Teil der Daseinsvorsorge. Und dazu stehe ich.
Frage 5: Der Landkreis verfügt zum Beispiel über die Auftragsvergabe bei Straßenbauprojekten über eine gewisse wirtschaftliche Macht. Halten Sie es für richtig, dass bei der Auftragsvergabe durch den Landkreis Kriterien wie Tariftreue (Verhinderung von Dumpinglöhnen) und die Bereitstellung von betrieblichen Ausbildungsplätzen beachtet werden?
Der Landkreis und die anderen öffentlichen Einrichtungen stehen als Auftraggeber in einer besonderen Verantwortung. Tariftreue und die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen müssen Vorgabe bei jeder Vergabe sein. Auch sind Umweltaspekte und der Auschluss von Kinderarbeit zwingend zu beachten. Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen ein öffentliches Beschaffungswesen, das sich nach ökologischen und sozialen Kriterien ausrichtet und als Vorbild auftritt. Und nicht zuletzt sollte bei der Vergabe durch eine Stückelung der Lose erreicht werden, dass die regionale Wirtschaft bei den Aufträgen des Landkreises zum Zuge kommen kann.
Die Antwort lautet also: JA!
Inwieweit der Landkreis mehr oder weniger frei in seinen Entscheidungen bzgl. o.g. Kriterien sein kann, hängt auch von der europäischen Rechtssprechung ab, d.h. man muss Entscheidungen des EuGH berücksichtigen und entsprechend interpretieren.
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